Rückstausicherung und Überflutungsschutz - Bürgerinformation zur Grundstücksentwässerung Teil 1
Die Entsorgung des Schmutzwassers und Regenwassers wird als Selbstverständlichkeit hingenommen. Aber die Zuständigkeit liegt nicht allein bei der öffentlichen Hand: Hier ist jeder einzelne Grundstücksbesitzer gefordert.
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