Am Schauplatz Gericht: Das verlorene Erbe [23.4.2020]

Am Schauplatz Gericht: Das verlorene Erbe [23.4.2020]

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Am Schauplatz Gericht: Das verlorene Erbe [23.4.2020]
~Alle Rechte liegen beim ORF bzw. den herstellenden Firmen,Personen und deren Darstellern!~ Im Hauptfall der aktuellen „Am Schauplatz Gericht“-Ausgabe „Das verlorene Erbe“ von Ludwig Gantner und Maria Zweckmayr geht es am Donnerstag, dem 23. April 2020, um 21.05 Uhr in ORF 2 um die Anfechtung einer „Schenkung auf den Todesfall“: Der betagte Herr W. aus Kärnten wollte das schöne Stadthaus in Kärnten, so wie es in der Kaufmannsfamilie über Generationen üblich war, in der Familie vererben. Aber dann kam es zur Entfremdung von seinem einzigen Sohn. Dieser hatte nämlich gegen den väterlichen Rat Jus statt Wirtschaft studiert und war dann Rechtsanwalt in Frankreich geworden. Herr W. schaute sich nach einem anderen Erben um, der das Haus in seinem Sinn weiterführen könnte. Der Sohn eines Freundes, der ihn immer wieder besuchte, schien ihm geeignet. Und so unterschrieb er bei einem Notar ein Schriftstück zu dessen Gunsten. Er sagt, er hätte gedacht, dass es sich dabei um ein jederzeit widerrufbares Testament handelt. Doch in Wahrheit hatte er eine einseitig nicht widerrufbare „Schenkung auf den Todesfall“ unterschrieben. Als sich Herr W. dann mit seinem Sohn versöhnte und ihm das Haus vererben wollte, ging das nicht mehr. Sein Sohn war de facto enterbt. Vater und Sohn machten bei der Aufarbeitung ihres Konfliktes dann interessante Entdeckungen. Im Laufe der Jahre hatte es immer wieder Annäherungsversuche in Form von schriftlichen Mitteilungen gegeben. So schrieb der Sohn dem Vater, dass er jetzt selbst einen Sohn bekommen hätte und der Vater Großvater geworden sei. Aber diese Post hat den Vater nie erreicht. Der Sohn war enttäuscht, dass der Vater nicht reagiert, der Vater war sogar erzürnt, dass er über Umwege erfahren musste, dass es Nachwuchs im Haus des Sohnes gibt – und der Konflikt verschärfte sich damals sogar. Warum ist diese Korrespondenz nie beim Adressaten angekommen, fragen sich beide und versuchen nun den Notariatsakt, mit dem das Stadthaus „verschenkt“ wurde, anzufechten. In einem weiteren Fall geht es um einen Dauerbrenner bei „Am Schauplatz Gericht“: um sogenannte Ersitzung. Herr M. kaufte in Wien-Floridsdorf einen Baugrund. Für seine Tochter, sagt er. Herr M. wurde auch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Jahre später klagte ihn die Nachbarin. Sie hätte das Grundstück, das nicht eingezäunt war, über 40 Jahre gutgläubig wie ihr eigenes benützt und durch Ersitzung daran Eigentum erworben. Konnte sie sich vor Gericht durchsetzen?